29. November 2023, 12.00 Uhr

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:
Verfügung des Preisüberwachers aufgehoben

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 10. November 2023 die Verfügung des Preisüberwachers vom 16. September 2020 aufgehoben. Das Urteil bestätigt, dass Limeco die Verfügung des Preisüberwachers zu Recht angefochten hat.

Der Preisüberwacher eröffnete 2018 ein formelles Untersuchungsverfahren zu den Annahmepreisen der Kehrichtverwertungsanlage (KVA) von Limeco. Mit Verfügung vom 16. September 2020 wollte er Limeco verpflichten, den Preis für die Verwertung von Siedlungsabfällen der Zürcher Einliefergemeinden in der KVA auf 1. Januar 2021 zu senken. Limeco hat gegen diese Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht, unter anderem weil die Berechnungen des Preisüberwachers auf falschen Annahmen beruhen.

Das Bundesverwaltungsgericht stellt nun fest, dass die Preismissbrauchsanalyse des Preisüberwachers nicht den Vorgaben des Umweltschutzgesetzes entspricht und hebt deshalb die Verfügung zur Preissenkung auf.

Limeco begrüsst das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und wird es vertieft analysieren. Gestützt darauf wird über das weitere Vorgehen entschieden.

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Über Limeco

Limeco verwertet regionalen Abfall und reinigt das Limmattaler Abwasser – und zwar nachhaltig. Denn mit ihren Anlagen produziert Limeco CO2-neutrale Wärme und Kälte (Fernwärme), erneuerbaren Strom und grünes Gas: saubere Energie, die den Menschen und Unternehmen im Limmattal zugutekommt. So leistet Limeco einen wesentlichen Beitrag zur Energie- und Klimawende und stärkt die Energieunabhängigkeit der Region. Trägergemeinden von Limeco sind Dietikon, Geroldswil, Oberengstringen, Oetwil an der Limmat, Schlieren, Unterengstringen, Urdorf und Weiningen.