10. Juni 2026, 10.00 Uhr

Bundesgericht bestätigt kommunale Mindestlöhne:
Arbeitgeber Zürich bedauert Entscheid und fordert Augenmass bei der Umsetzung

Zürich, 10. Juni 2026 – Das Bundesgericht hat die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur bestätigt. Damit ist die Rechtsfrage geklärt, die wirtschaftliche bleibt offen. Arbeitgeber Zürich hat sich gegen diese Lohnpolitik eingesetzt und bleibt bei der Einschätzung: Löhne werden in Branchen und regionalen Arbeitsmärkten ausgehandelt – nicht durch kommunale Vorschriften festgelegt. Jetzt zählt, wie die Stadträte die Umsetzung gestalten. 

Mit seinem Urteil bestätigt das Bundesgericht die Zuständigkeit der Städte Zürich und Winterthur zur Einführung kommunaler Mindestlöhne und stärkt damit die Gemeindeautonomie. Die Mindestlohnverordnungen leben damit wieder auf. Nun ist der Stadtrat gefordert, über den Zeitpunkt des Inkrafttretens sowie die konkrete Ausgestaltung der Umsetzung zu entscheiden.

Arbeitgeber Zürich hatte sich im politischen und rechtlichen Prozess klar gegen kommunale Mindestlöhne ausgesprochen. Die grundsätzlichen Bedenken bleiben bestehen. Der Verband kritisiert insbesondere die zunehmende Fragmentierung der Lohnlandschaft durch kommunale Regelungen. Löhne orientieren sich an Branchen und Regionen und nicht an Gemeindegrenzen. Für Unternehmen, die über Gemeinden hinweg tätig sind, entstehen neu zusätzliche administrative Belastungen und Rechtsunsicherheiten.

Ebenso wichtig ist die ordnungspolitische Dimension. Das bewährte System der Sozialpartnerschaft wird durch starre gesetzliche Vorgaben ausgehebelt. Tariflöhne werden zwischen Sozialpartnern in den Branchen verhandelt, dort, wo die wirtschaftliche Realität bekannt ist. Staatliche Lohnsetzung auf Gemeindeebene ist ineffizient, schwer nachvollziehbar und löst kein Problem. Und sie verfehlt die eigentliche Aufgabe: Der Weg aus tiefen Löhnen führt über Qualifikation und Weiterbildung, nicht über gesetzliche Mindestlöhne.

«Wir sind enttäuscht. Kommunale Mindestlöhne lösen kein Problem, sie schaffen neue: zusätzliche Bürokratie, Rechtsunsicherheit für Unternehmen mit mehreren Standorten und einen Eingriff in funktionierende Gesamtarbeitsverträge. Umso wichtiger ist jetzt, dass der Stadtrat Augenmass zeigt. Die Betriebe brauchen Vorlaufzeit, klare Regeln und keine Experimente»,  sagt Christian Zehnder, Direktor von Arbeitgeber Zürich. 

Praktische Fragen bleiben offen 

Mit dem Urteil endet die rechtliche Grundsatzdebatte. Für die Einführung bleiben jedoch zahlreiche praktische Fragen offen. Dazu gehören insbesondere das Zusammenspiel mit bestehenden Gesamtarbeitsverträgen, die konkrete Ausgestaltung des Vollzugs, Übergangsfristen sowie die administrativen Anforderungen an die Betriebe. Arbeitgeber Zürich fordert deshalb rechtssichere, verhältnismässige und administrativ schlanke Lösungsansätze, welche die betriebliche Realität berücksichtigen.

Arbeitgeber Zürich unterstützt seine Mitglieder

Arbeitgeber Zürich bringt sich aktiv in die Umsetzung ein und begleitet die Mitglieder durch die neuen Vorgaben. Konkret heisst das: rechtssichere Antworten zu Vertragsanpassungen und Vollzugspflichten, sobald der Stadtrat die Vorgaben präzisiert. Wer eine Frage hat, ruft an und bekommt eine fundierte Antwort.

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Medienkontakt

Jenny A. Albert
GRIP Agency AG
Email: arbeitgeber@grip-agency.ch
Tel.: +41 43 222 60 44

Über Arbeitgeber Zürich

Über 100 Jahre Erfahrung und über 2'000 Mitglieder aus verschiedenen Branchen. Arbeitgeber Zürich unterstützt Unternehmen im Arbeitsrecht, begleitet sie im betrieblichen Alltag und bringt ihre Anliegen in politische Gremien und Vernehmlassungen ein. Grundlage ist die Sozialpartnerschaft, unter anderem durch den eigenen GAV und die langjährige Zusammenarbeit mit dem Kaufmännischen Verband Zürich. Gegründet wurde der Verband einst unter dem Namen “Verband Zürcher Handelsfirmen”.